Informationen
Die CUII ist ein Zusammenschluss zwischen Internetprovidern (Vodafone, 1&1, Telekom, usw.) und Unterhaltungsindustrie-Verbänden (Sky, Bundesverband Musikindustrie usw.) zur Beschließung von Netzsperren/Internetzensur in Deutschland. Die Stelle hat das Ziel, Websites mit überwiegend strukturell urheberrechtsverletzenden Inhalten mittels
DNS-Sperren für Nutzer deutschlandweit zu blockieren.
CUII = keine unabhängige Stelle & großer Interessenkonflikt
Es gibt viele Beispiele, warum die CUII keine unabhängige Stelle ist und es große Interessenkonflikte gibt. Das fängt bei der Struktur der Stelle an und endet bei dem Prozess der Entscheidungen, der fehlenden Kontrolle und fehlende Strafen bei Fehlentscheidungen.
Beispiel
Der Rechtsanwalt Jan Bernd Nordemann, welcher die Unabhängigkeit der Clearingstelle sicherstellen soll und die juristische Struktur aufgebaut hat, wird seit über einem Jahrzehnt von der Contentindustrie für zahlreiche Aufträge (Mandate) bezahlt. Beispiel: rechtlicher Konflikt S.TO SERIEN STREAM vs. SKY Deutschland bezüglich der TV-Serie "Das Boot" (2018) oder weitere Fälle seiner Kanzlei NORDEMANN. "S.TO SERIEN STREAM"
ist auch das erste Portal gewesen, welches durch die CUII gesperrt wurde. Gemäß dem Sprichwort "Man beißt nicht die Hand, die einen füttert" darf hier die Unabhängigkeit der Moderation und somit der allgemeine Grundaufbau der Clearingstelle stark bezweifelt werden.
Während sich Richterinnen und Richter im Staatswesen neutral verhalten (GG Art. 97) und es entsprechende Gesetze gibt, welche die Unabhängigkeit sicherstellen (z.B. damit ein Richter bei einem Prozess von einer Partei kein Geld annimmt und bestochen wird), verdient ein angeblich unabhängiger "neutraler" Anwalt durch die Unterhaltungsindustrie als Haupteinkommen Millionen und soll gleichzeitig die Nutzerinteressen und Interessen der Unterhaltungsindustrie im gleichen Verhältnis beim Aufbau der Clearingstelle vertreten. Wer vertritt bei dem aktuellen Konzept die Interessen der Nutzer bei der Clearingstelle? Wenig überraschend: niemand.
Beispiel
Die überwiegende Anzahl der Internetprovider wie Telekom oder Vodafone verkaufen neben regulären Mobilfunk, Internet und Festnetzanschlüssen auch im großen Stil Produkte der Unterhaltungsindustrie. z.B. Streaming-Angebote von Sky, Netflix und DAZN. Wie kann man da als gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen die Unabhängigkeit bewahren, wenn man im Hinterzimmer Millionen mit den Content-Produkten umsetzt und gleichzeitig auch noch im Wettbewerb mit den strukturell urheberrechtsverletzenden Websites steht?
Jede gesperrte Website, mit der auch nur eine Urheberrechtsverletzung vermieden wird (ganz gleich, welcher Aufwand vonnöten ist), kann den Umsatz des Internetproviders erhöhen. Dazu kommen bei Traffic-intensiven Portalen z.B. Download-Seiten auch noch hohe Kosten für den Netzausbau dazu, die man sich natürlich lieber ersparen möchte. Hier ergibt sich ein klarer Interessenkonflikt.
Wer urteilt bei der Clearingstelle?
Die Satzung/Aufbau der Clearingstelle ist nicht öffentlich und urteilt hinter verschlossenen Türen über die jeweiligen Sperr-Einträge. Es gibt zwar eine öffentliche Liste gesperrter Portale, diese ist allerdings unvollständig, nicht aktuell und geschwärzt.